UVV-Prüfung Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen etc.

UVV-Prüfung Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen etc.

Wir prüfen für Sie, Ihre Mitarbeiter oder Kunden Ihre Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100 – 500 (BGR 500) auf Sicherheit. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es eine Erstprüfung vor der Inbetriebnahme, eine außerordentliche oder eine regelmäßige Prüfung sein soll.
Die Kosten hierfür sind je nach Aufwand und Umfang der Prüfung variabel.

Gewerblich eingesetzte Hubarbeitsbühnen müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) in regelmäßigen Intervallen geprüft werden.
Dies erhöht die Arbeitssicherheit und vermindert das Risiko erhöhter Reparaturkosten durch frühzeitige Erkennung von Mängeln.

Folgende Anlagen fallen unter die Kategorie Hubarbeitsbühnen:

  • Hubarbeitsbühnen auch Hubsteiger, Hebebühne, Arbeitsbühne oder Steiger
    genannt
  •  KFZ-Hebebühnen wie 2-Säulen-Hebebühnen, 4-Säulen-Hebebühnen,
    Scherenbühnen, Unterflur-Hebebühnen, Kippbühnen, Schwenkbühnen etc.
  • Hubtische wie Montagehubtische, Anlagenhubtische, Verladehubtische oder
    Hubtische für den Warentransport
  • Hubladebühne/Ladeboardwand an LKW’s und Anhängern

Geprüft wird im Detail:

  • Allgemeines wie Prüfbuch, ABE, letzter HU/AU-Bericht, Unterlegplatten,
    Werkzeug uvm.
  • Grundgerät und Fahrwerk wie Rahmen, Lagerungen, Bolzen, Griffe, Tritte uvm.
  • Steuerorgane und Sicherheitsschalter wie Steuerpult, Controller, Not-Aus,
    Notablass, Endschalter uvm.
  • Elektrische Anlage wie Warneinrichtungen, Batterien, Ladegerät uvm.
  • Hydraulik/Pneumatik wie Ölbehälter, Filter, Anschlüsse, Leitungen, Schläuche
    uvm.
  • Verbrennungsmotor wie Motor-Start, Keilriemen, Antriebe uvm.
  • Fahrfunktionen wie Vor- und Zurück, Bremsweg, Rückfahrwarneinrichtung uvm.
  • Hubfunktionen wie auf, ab, langsam, schnell, schwenken, Teleskop uvm.
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